Sachverständigen DiensteNotwendigkeit von Vermessungsarbeiten an einem Beispiel deutlich gemacht
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Sachverständigenbüro für das Zweiradwesen Alfred Onegin |
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(bei dem das Motorrad frontal kollidierte und/oder fahrend zu Sturz kam): Ob ein Rahmen vermessen werden muss oder nicht hängt in der Regel vom Schadenbild des verunfallten Motorrads ab. Bei nicht sichtbaren Beschädigungsmerkmalen kann oft nur über die
Unfallhergangsschilderung bzw. den Geschehensablauf festgelegt werden, welche Überprüfungsarbeiten aus Sicherheitsgründen durchzuführen sind. In der Regel zeigt ein Schadenbild eines verunfallten Motorrads ob und wie über die dem
Rahmenlenkkopf vorgebauten fahrtsicherheitsrelevanten Teile des Lenksystems Krafteinleitung erfolgte und welche Bereiche des Motorrads daraus Schadenmerkmale aufweisen. Oftmals aber kommen auch Fälle vor, in denen fahrend zu Sturz gekommene Motorräder nicht die „üblichen und sichtbare Schaden-Merkmale aufweisen“, sondern seit dem Sturz oder Unfall ein eigenartiges bzw. auffälliges Fahrverhalten beschrieben wird (z. B. wegen verdrehten und/oder verspannten Lenksystemteilen usw.). In solchen Fällen müssen - rein vorsorglich und aus Sicherheitsgründen - nahezu die gleichen Arbeiten ausgeführt werden (Demontage-, Überprüfungs- und Vermessungsarbeiten), die zuvor im Beispiel „Vermessungsarbeiten bei Frontschaden“ beschrieben wurden. Alle betreffenden Motorräder können entweder von den Kunden oder den Werkstätten hier angeliefert oder werden oder werden von uns per Lieferwagen abgeholt und in unsere Sachverständigen Vermessungswerkstatt verbracht, wo sie - soweit erforderlich - zerlegt und vermessen werden
- siehe Galerie. Werden z.B. bei den Vermessungsarbeiten Beschädigungen an den fahrsicherheitsrelevanten
Teilen des Lenk- oder Hinterradaufhängungssystems festgestellt werden, wird in der Regel
dann auch eine Überprüfung bzw. Vermessung des Rahmens erforderlich. Bei sog. „Abflügen“ (Stürze, wobei das Motorrad über die Fahrbahn rutscht und sich dreht
(Fahrbahn- und Bodenkontakt) können auch Beschädigungen an anderen Teilen z.B. der Hinterradaufhängung vorkommen (z.B. Hinterrad, Antriebsteile, Bremsanlage und die Hinterradschwinge). Unabhängig von der Schadenart sind wir mit unseren vielseitigen Vermessungssystemen in
der Lage, jedes Motorrad in allen Bereichen exakt zu überprüfen und zu vermessen. Alle unsere Arbeiten werden dokumentiert und mit Bildern belegt. Dazu werden alle
Überprüfungs- und Vermessungsarbeiten in einem Vermessungsprotokoll und in einer
Bilderdokumentation per Maß und dokumentiert. Damit erhält jeder Kunde ein exaktes Schadensbild (Kalkulation) seines Unfallschadens und
auch die Reparatur-Werkstatt, in der ggf. die Instandsetzung ausgeführt werden soll, erhält
einen Nachweis über den Zustand aller fahrsicherheitsrelevanten Teile des Motorrads, was
die unbedingte Basis für eine exakte Instandsetzung darstellt. Die sog. Schadenoffenlegungspflicht zwingt jeden Verkäufer eines Unfallmotorrads den vollumfänglichen und exakten Schaden am Motorrad offenzulegen. Mit unseren Protokollen
und Berichten kann dieser Nachweis einfach erbracht werden. Die Restwertbörsen - das sind die überregionalen Aufkäufer, die in der Regel hohe Preise für Unfallmotorräder bezahlen - verlangen immer exakte Nachweise des vollumfänglichen Schadens
am Motorrad, was mit unseren Nachweisen bzw. Vermessungsprotokollen möglich ist. Zusammenfassend kann man sagen, dass Unfallmotorräder und auch „nur fahrend zu Sturz gekommene Motorräder“ der exakten Schadenfindung wegen und sicherheitshalber in den
meisten Fällen teilzerlegt und vermessen werden müssen, um die Gewissheit der
„Maßhaltigkeit“ zu gewährleisten. Nach den Überprüfungs- und Vermessungsarbeiten werden alle teilzerlegten und nicht mehr fahrbereiten Motorräder von uns per Lieferwagen entweder zur Werkstatt oder zum Kunden
nach Hause gebracht und / oder können nach Termin-Absprache hier abgeholt werden. Alle für die Überprüfungs- und Vermessungsarbeiten demontierten Teile des Motorrads, wie z. B.
die Verkleidungsteile, Schutzblech, Auspuffanlage usw.) werden von uns bei Anlieferung des Unfallmotorrads in einem separaten Karton übergeben. Die für Vermessungsarbeiten von uns teilzerlegten Motorräder sind nach unserer Arbeit
nur noch rollfähig (nicht mehr fahrbereit).
Unser Haus ist als Schulungsstätte für das Zweiradwesen u.A. tätig für:
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